RSV

Für den Katalogtext bzw. die detaillierten Werbeunterlagen betreffend Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV sowie für das Ergänzungsblatt zur Reisebestätigung gemäß § 7 Abs. 6 RSV

Veranstalter: Reisebüro Gaber Eintragungsnummer 2006/0054 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Reisebüro Gaber unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die Kärntner Sparkasse Neuer Platz 14 9020 Klagenfurt Garantienummer 3.672.306

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung Augasse 5-7 1090 Wien Notfallnummer Telefonnr. 013172500 vorzunehmen.

Die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis gibt somit dem Reisebürokunden Sicherheit, dass er bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sein Geld zurückbekommt, und von seinem Urlaubsort zuverlässig zurückbefördert wird.

Anmeldung

Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu, der ein Zahlschein beigeschlossen ist. Benützen Sie diesen bitte zur Überweisung der Anzahlung in der Höhe von 10% des Reisepreises, die innerhalb von 14 Tagen bei uns eingegangen sein muß. Die Restzahlung muß so vorgenommen werden, dass der gesamte Betrag 10 Tage vor dem Reiseantritt bei uns eingegangen ist.

Bitte verwenden Sie für diese Zahlungen nur die von uns zugesandten Zahlscheine.